Patienten Informationen

Vorbefunde

Bitte bringen Sie uns alle Vorbefunde mit.

Als Hausärzte sehen wir eine unserer Aufgaben in dem Verknüpfen aller medizinischen Befunde. Wir freuen uns also, wenn wir von den fachärztlich tätigen Kollegen und aus Krankenhäusern (Vor-)Befunde erhalten. Gerne geben wir Ihnen eine Überweisung zum Facharzt mit und bitten die Kollegen ums Erstellen und Zusenden von Befunden.

Bitte legen sie uns Ihren Impfausweis / alle Ihre Impfausweise vor. Als Hausärzte überwachen wir gerne Ihren Impfstatus. Die alten und aktuellen Impfungen werden dann in unserer Praxissoftware dokumentiert. Sollte dann mal ein Impfausweis verloren gehen, können wir Ihnen trotzdem Bescheinigungen über erfolgte Impfungen, z.B. für den Arbeitgeber oder Ausbilder, ausstellen.

Für Reisen in die Ferne gibt es oft besondere Impfempfehlungen. Gerne beraten wir Sie dahingehend. Da diese Impfungen keine Kassenleistungen sind, wird die Reiseimpfberatung als Privatleistung abgerechnet. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten jedoch die Kosten für die Reiseimpfungen. Diesbezüglich sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Durch die Hose keine Diagnose

Es liegt im Wesen der Medizin, dass Sie keine wirklichen Grenzen des Schambereichs kennt.

Wenn man z.B. an das Hautkrebsscreening denkt, gehört dabei das komplette Entkleiden des Patienten und auch die Untersuchung des Schambereichs dazu. Das kann für manche Patienten zu viel sein. In diesem Fall sagen Sie uns das bitte, Sie sind immer noch der Taktgeber und entscheiden über Ihre Privatsphäre. Genauso sieht es mit Fragen zu Ihrem Privatleben z.B. im Rahmen einer Jugendschutzuntersuchung oder Gesundheitsvorsorge aus.

Klar sein muss aber, dass wir nur wissen können, was wir sehen oder hören und dann die Sicherheit eine schwerwiegende Krankheit rechtzeitig zu erkennen abnimmt.

Abrechnung

Sie und wir wünschen uns einen möglichst reibungsfreien Ablauf in der Praxis.

Wir bitten Sie als gesetzlich Versicherte, jeweils im neuen Quartal die Krankenkassenkarte einlesen zu lassen. Sollte dies Ihnen aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, brauchen wir einen Abrechnungsschein der Krankenkasse.

Sollten wir bis zum Ende des Quartals weder die Krankenkassenkarte eingelesen habe noch einen Abrechnungsschein vorliegen haben, sind wir verpflichtet, Ihnen eine Privatrechnung zu erstellen.

Wir rechnen Privatleistungen nach GOÄ ab. Diese Abrechnung erfolgt durch die PVS Niedersachsen.